Italienisches Unternehmen, Produktion von Fliesen- und Platten aus Keramik, made in italy


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Herstellung von Feinsteinzeug, Platten im italienischen Design, italienische Produktion, italienisches Unternehmen, Produktion von Fliesen- und Platten aus Keramik, made in italy




Unternehmen
 

Made in Italy

Mit dem Ziel, die konkrete Anwendung der Grundsätze Fairness, Korrektheit und Transparenz zu fördern und die den Produkten Made in Italy innewohnenden Werte zu schützen, und in Anbetracht der weltweit zunehmenden Bedeutung der Angabe der Produktherkunft folgt Florim der Empfehlung des Vorstands des italienischen Arbeitgeberverbands der Keramikindustrie, nach der sich alle dem Verband angehörenden Unternehmen verpflichten, auf jedem vermarkteten Produkt sowie auf den entsprechenden Verpackungen klar und deutlich die Angabe des Ursprungslandes in englischer Sprache anzubringen.

In Vorwegnahme der inländischen und gemeinschaftlichen gesetzgeberischen Maßnahmen in Bezug auf die Verpflichtung zur Angabe der Produktherkunft machte Florim diesen entscheidenden Schritt zur Transparenz auf den Märkten und in den Handelsbeziehungen und behauptet sich erneut an der Spitze, indem es nicht nur seine führende Stellung im Hinblick auf Design und Innovation festigt, sondern auch ethische Werte zum Tragen kommen lässt. Durch die freiwillige Umsetzung dieser Initiative schlägt Florim ein an der Integrität orientiertes Verhaltensmodell vor, um die maximale Achtung der Kunden und Endverbraucher durch eine angemessene Information über ein Element zu garantieren, das im Kaufprozess der Produkte immer bedeutender wird.

Die Regelung des „Made In“ in Bezug auf Keramikfliesen sieht vor, dass als Ursprungsland dasjenige anzugeben ist, in dem das erste Brennen des Produkts erfolgt. Die Verpflichtung, diese Angabe direkt auf dem Produkt anzubringen, gilt nicht für die Sonderstücke und die Fliesen, deren Oberfläche in ein Quadrat mit einer Seite von weniger als 7 cm einbeschrieben werden kann, in Anbetracht der objektiven Schwierigkeit, das Made in auf Produkte mit geringen Ausmaßen zu prägen, und jedenfalls im Einklang mit den von der Zollnomenklatur und der technischen Normung des Sektors angewandten Bezügen. Für diese Materialien bleibt die Verpflichtung zur Angabe der Produktherkunft auf den Verpackungen bestehen.




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